Reklamationsordnung
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Reklamationsordnung regelt das Verfahren bei der Reklamation von Waren, die im E-Shop www.pktechnik-trailers.com erworben wurden.
Rechnungsdaten:
PK Technik s.r.o.
Holečkova 799/99
15000 Prag
Tschechische Republik
ID (IČ): 24200247
USt-ID (DIČ): CZ24200247
eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abteilung C, Einlage 188025
Betriebsstätte (Annahme von Reklamationen):
PK Technik s.r.o.
Buštěhradská 453
27345 Hřebeč
Tschechische Republik
Kontakt: reklamace@pktechnik-trailers.com, +420 775 551 000
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Warenrückgabe - Formular zum Download
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Warenreklamation - Formular zum Download

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer richten sich nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung. Ist der Käufer ein Verbraucher, richten sich diese Beziehungen zusätzlich nach dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz, in der jeweils gültigen Fassung.
2. Mängelhaftung und Fristen
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Verbraucher: Wir haften für Mängel, die innerhalb von 24 Monaten ab Übernahme auftreten. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate auf, wird vermutet, dass die Ware bereits bei Übernahme mangelhaft war.
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Unternehmer (B2B): Wir haften für Mängel, die die Sache beim Übergang der Gefahr (bei Übernahme) hat. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, gemeldet werden.
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Ausschlüsse: Die Reklamation kann nicht geltend gemacht werden bei normalem Verschleiß, mechanischer Beschädigung, Witterungseinflüssen oder Mängeln durch unsachgemäße Montage (sofern diese nicht nachgewiesen wurde). Bei Verbrauchsartikeln (Batterien, Netzteile) ist die Lebensdauer/Kapazität auf 6 Monate begrenzt, sofern nicht anders angegeben.
3. Geltendmachung der Reklamation:
- Senden Sie die Ware an die Adresse der Betriebsstätte Hřebeč
PK Technik s.r.o.
Buštěhradská 453
27345 Hřebeč
Tschechische Republik
- Zur Reklamation sind folgende Dokumente beizufügen:
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Kaufbeleg (Rechnung)
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Bei Teilen, die eine fachgerechte Montage erfordern: Montagebestätigung (Beleg einer Werkstatt mit Angabe des Verfahrens, der Fahrgestellnummer/Kennzeichen und der Teilenummern)
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Diagnosebericht (sofern für die Beurteilung des Mangels relevant)
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Die Ware muss zur Begutachtung vollständig übergeben werden. In bestimmten Fällen kann es bei fachgerechten Tests zur Beschädigung/Zerstörung des Teils kommen (wird der Mangel nicht bestätigt, besteht kein Anspruch auf Ersatz des so zerstörten Teils).
Mängelansprüche (Privatperson / nicht gewerblich)
Ist die Ware mangelhaft, hat der Verbraucher das Recht auf:
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Mängelbeseitigung (Reparatur) oder Lieferung einer neuen Sache (sofern dies nicht unverhältnismäßig ist).
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Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer den Mangel nicht behebt, der Mangel wiederholt auftritt (3x derselbe) oder der Mangel eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt.
Mängelansprüche (Gewerbetreibende / B2B)
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Bei behebbaren Mängeln handelt es sich stets um eine unwesentliche Vertragsverletzung. Der Verkäufer wählt zwischen Reparatur, Austausch oder Minderung.
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Bei unbehebbaren Mängeln (wesentliche Vertragsverletzung) hat der Käufer das Recht auf Austausch, Minderung oder Rücktritt.
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Der Schadenersatz ist auf die Höhe des Kaufpreises der Ware begrenzt.
4. Bearbeitung der Reklamation
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Über die Reklamation entscheiden wir sofort, in komplizierten Fällen (Begutachtung durch den Hersteller) innerhalb von 3 Werktagen. Die Zeit für die fachliche Begutachtung des Mangels (z. B. die Zeit, in der das Produkt zum autorisierten Service oder Hersteller transportiert wird und dort eine technische Analyse stattfindet) wird in diese 3 Tage nicht eingerechnet.
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Die Reklamation wird spätestens innerhalb von 30 Tagen bearbeitet (beim Verbraucher), sofern keine längere Frist vereinbart wurde. Fällt der 30. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.
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Im Falle einer unberechtigten Reklamation (wenn der Mangel nicht nachgewiesen wird) ist der Verkäufer berechtigt, den Ersatz der für die Prüfung zweckmäßig aufgewendeten Kosten zu verlangen.
Diese Reklamationsordnung tritt am 6. Januar 2023 in Kraft.